GEPÄCK UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Gepäckmenge / Gepäckgewicht
In der Regel sind bei Urlaubsflügen pro Person 20 kg Reisegepäck und 5 kg Handgepäck (ein Gepäckstück) zulässig und kostenfrei. Allerdings ist diese Regelung von Ihrer Fluggesellschaft abhängig.
Gepäck für Kinder / Mitnahme von Buggys
Kinderwagen und Buggys werden bei den meisten Fluggesellschaften nicht zu Ihrer Freigepäckgrenze gezählt und auch kostenfrei befördert.
Eine vorherige separate Anmeldung bei der Fluggesellschaft ist in der Regel nicht erforderlich. Informieren Sie sich am Flughafen oder bei Ihrer Fluggesellschaft, wie Sie den Kinderwagen / Buggy aufgeben können und wo dieser verstaut wird. Fragen Sie schon beim Einsteigen, ob der Buggy am Flugzeug oder am Gepäckband zurückgegeben wird.
Sitzplätze für Kinder und Babys
Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug. Bei vielen Fluggesellschaften ist eine Sitzplatzreservierung für spezielle Mutter-Kind-Sitzplätze möglich. Bitte nehmen Sie diese direkt bei der Fluggesellschaft vor.
Anmeldung von Sondergepäck und Sportgepäck
Sondergepäck (z.B. Sportgeräte wie Fahrräder oder Surfbretter) sowie Haustiere müssen bei den entsprechenden Leistungsträgern (Fluggesellschaft, Hotel, etc.) angemeldet werden. Über die Gebühren, welche für die Mitnahme erhoben werden, informiert Sie gern unser Servicecenter.
Anmeldung und Mitnahme des Rollstuhls
Ihr Rollstuhl wird (ohne Anrechnung auf das Freigepäck) als aufgegebenes Gepäck im Laderaum befördert. Bevorzugtes Einsteigen (Preboarding) für Rollstuhlfahrer wird an den Flughäfen angeboten. Bei allen Anfragen für den Transport von Elektrorollstühlen sollten Sie Angaben über Maße und Gewicht parat haben. Die Kabelanschlüsse müssen von der Batterie abgeklemmt, die Batterie-Pole isoliert und die Batterie muss fest am Rollstuhl montiert sein.
Wichtig: Bitte melden Sie Ihren Rollstuhl in jedem Fall zuvor an.
Handgepäcksbestimmungen und Mitnahme von Flüssigkeiten
Bitte beachten Sie, dass Fluggesellschaften zum Teil abweichende Bestimmungen haben, bitte informieren Sie sich über die aktuellen Gepäckbestimmungen auf der Internetseite der jeweiligen Fluggesellschaft.
Auf Flügen, die in Ländern der EU starten oder auf Anschlussflügen ab Europa gelten seit 06. November 2006 die folgenden Bestimmungen:
Anzahl: Ein (1) Handgepäckstück an Bord ist erlaubt
Größe: 55 x 40 x 20 cm
Gewicht: max. 8 kg.
Flüssige und gelartige Produkte, wie z.B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
- Gefäße dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
- Transport in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z.B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen
- Je ein Beutel pro Person, der bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden muss
- Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Bitte beachten: Auf Flügen außerhalb der EU gelten mitunter andere Bestimmungen.
Ticketloses Fliegen
Ticketloses Fliegen bedeutet, dass Sie ohne das klassische Ticket fliegen können - ein Papierticket ist in diesem Fall überflüssig. Ihre Buchungsdaten werden im Buchungssystem der Fluggesellschaft gespeichert und liegen beim Check-In am Schalter direkt vor. So können Sie schneller und bequemer reisen.
Gepäck / Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften
Das Wichtigste in Kürze: hier bitte klicken.
Die wichtigsten Gepäckbestimmungen / Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften: hier bitte klicken.