Reiseschutz und Versicherung
Wir bieten für unsere Kunden zwei verschiedene Leistungen als Reiseschutz an:
Komplett-Versicherungs-Paket
Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Erstattung der Stornokosten und der Mehrkosten bei einem verspätetem Reiseantritt- Versicherte Gründe sind z.B.: Unfall, Erkrankung oder Impfunverträglichkeit- kostenfreier Storno-Informations-Service*
Reiseabbruch-Versicherung
- Ersatz der nicht genutzten Reiseleistungen- Erstattungen der Mehrkosten einer außerplanmäßigen Beendigung oder Unterbrechung der Reise
Reisegepäck-Versicherung
- Ersatz des Zeitwertes des Reisegepäcks bis zu 2.000€ je Person bzw. 4.000€ je Familie**
Reise-Krankenversicherung
- Erstattung der Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung- Ersatz des Krankenrücktransports bei akut auftretenden Krankheiten oder Unfallverletzungen
24h-Notfall-Assistance
- Erstattung Ihrer Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei einem Unfall- Weltweite Organisation z.B. bei Krankheit, Unfall oder Tod, Verlust von Dokumenten oder Reisezahlungsmittel u.v.m.
Umbuchungsgebührenschutz
- Bei Umbuchung innerhalb der gebuchten Saison bis 42 Tage vor Reiseantritt erfolgt eine Erstattung der vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren
Oder
Reiserücktrittskosten-Versicherung
- Erstattung der Stornokosten und der Mehrkosten bei einem verspätetem Reiseantritt
- Versicherte Gründe sind z.B.: Unfall, Erkrankung oder Impfunverträglichkeit
- kostenfreier Storno-Informations-Service*
Reiseabbruch-Versicherung
- Ersatz der nicht genutzten Reiseleistungen
- Erstattungen der Mehrkosten einer außerplanmäßigen Beendigung oder Unterbrechung der Reise
** Familiendefinition: Als Familie gelten max. 2 Erwachsene und mind. 1 mitreisendes Kind, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Volljährige Kinder sind versichert, solange siesich noch in der Ausbildung befinden. Der Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie.
*** Bei Versicherungsschutzprodukten mit Selbstbehalt beträgt Ihr Eigenanteil in der Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens EUR 25,- je Person; in der Reise-Krankenversicherung undReise-Gepäckversicherung EUR 75,- je Schadensfall.
Wie mache ich einen Anspruch bei der Reiseversicherung geltend?
Sollte es zum Schadensfall kommen, muss dieser innerhalb von zwei Jahren nach Ende Ihrer Reise gemeldet werden. Das Schadensformular finden Sie auf der Internetseite www.mdt24.de unter dem Button Formularcenter
Bei Versicherungsschutzprodukten ohne Selbstbehalt entfällt Ihr Eigenanteil im Schadensfall vollständig. Die komplette Abwicklung, Vertrags- und Schadenbearbeitung erfolgt durch die MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen für Reisversicherungen der MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler für die DFV Deutsche Familienversicherung AG (VB MDT 2013-D/All).Schadenanzeigen sowie die ausführlichen Versicherungsbedingungen erhalten Sie im Internet unter www.mdt24.de/download